Wir als Arbeitgeber

Anstellungsbedingungen / Benefits

Als Mitarbeitende/r des CADONAU profitierst du von folgenden ausserordentlichen Leistungen, Vorteilen und Vergünstigungen.

13. Monatslohn

Dir wird ein 13. Monatslohn ab Stellenantritt ausgerichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate gedauert hat. Der 13. Monatslohn beträgt 1/12 des bezogenen Jahresgrundlohnes. Dauert das Anstellungsverhältnis nicht das ganze Jahr, wird der 13. Monatslohn pro rata ausgerichtet.

Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall

Bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Berufs- und Nichtberufsunfall bezahlt der Arbeitgeber 30 Tage den vollen Lohn in bisherigem Umfang. Ab dem 31. Tag erfolgen die Lohnzahlungen gemäss Versicherungsreglement.

Entschädigung der Umkleidezeit

Die Entschädigung der Umkleidezeit beträgt pro Jahr CHF 1‘100.00 bei einem Arbeitspensum von 100% (Teilzeit entsprechende weniger) dies entspricht CHF 5.00 pro Arbeitstag.

Besondere Sozialzulage

Bei Erfüllung der Bezugsberechtigung erhältst du eine besondere Sozialzulage von Fr. 220.— pro Monat ausbezahlt. Sie wird prozentual gemäss Beschäftigungsumfang ausgerichtet. Einzelheiten dazu findest du im Personalreglement, Art. 10.

Urlaub für langjährige Mitarbeitende

Ab dem 10. Dienstjahr wird alle fünf Jahre ein bezahlter Urlaub gewährt. Dieser beträgt mit 10, 15, und 20 Dienstjahren zwei Wochen und ab dem 25. Dienstjahr vier Wochen. Der bezahlte Urlaub ist in den folgenden 5 Jahren zu beziehen, resp. bis das nächste Dienstjubiläum fällig wird. Nicht bezogene Tage verfallen. Ist der Urlaubsbezug aus betrieblichen Gründen nicht möglich, kann der Urlaub ganz oder teilweise in Form einer Zulage bezogen werden. Einzelheiten dazu findest du im Personalreglement, Art. 12.

Mitarbeitenden, die ein Dienstjubiläum haben, werden am Personalabend geehrt.

Schwangerschaftsurlaub

Die Lohnfortzahlungen bei Niederkunft erfolgen gemäss Versicherungsreglement. Die drei Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin können als voll bezahlter Schwangerschaftsurlaub bezogen werden. Ein Nachbezug ist nicht möglich.

Ferien

Der Ferienanspruch für Mitarbeitende im CADONAU beträgt jährlich:

  • bis zum 49. Altersjahr 25 Arbeitstage
  • vom 50. bis zum 59. Altersjahr 30 Arbeitstage
  • ab dem 60. Altersjahr 35 Arbeitstage

Gesundheitstag

Als Anerkennung für keinen Arbeitsausfall durch Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflege Angehöriger, erhalten alle Mitarbeitenden, die in unbefristetem, ungekündigtem Arbeitsverhältnis im CADONAU arbeiten, einen Gesundheitstag. Neue Mitarbeitende erhalten einen Gesundheitstag, wenn sie vor dem 1. Juli des laufenden Jahres ins CADONAU eingetreten sind. Der Gesundheitstag ist in der Regel im folgenden Jahr zu beziehen.

Bezahlter Urlaub

Du erhältst für diverse Ereignisse, die unvermeidlich in die Arbeitszeit fallen, bezahlten Urlaub (z.B. Heirat, Todesfall etc.). Einzelheiten dazu findest du im Personalreglement, Art. 21.

Unbezahlter Urlaub

Mitarbeitende können einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen. Der gewünschte unbezahlte Urlaub muss mit dem entsprechenden Formular beantragt werden (3.2.163 FO).

Zulagen

Für angeordneten Nacht- und Wochenenddienst einschliesslich Arbeitsleistungen an gesetzlichen Feiertagen werden Zulagen ausgerichtet, siehe Personalreglement, Anhang 3.

  • Zulagen für Nachtdienst und 10% Zeitgutschrift
  • Zulagen für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienst

Arbeitskleider

Das CADONAU stellt den Mitarbeitenden der Bereiche Pflege & Betreuung, Hauswirtschaft, Verpflegung und Technik Arbeitskleider zur Verfügung. Dies erfolgt unentgeltlich ebenso wie das Waschen und Reinigen der Kleidung.

Gesundheit und Prävention, Impfungen

Das CADONAU bietet durch unseren Heimarzt folgende Impfungen kostenlos unter der Bedingung an, dass auch die Grippeimpfung gemacht wird:

  • Grippe-Impfung
  • Hepatitis B / Titer *
  • Di-Te-Per
  • MMR / Titer
  • Polio / Titer
  • Hepatitis A
  • Zecken-Impfung

Hepatitis B / Titer *, wird auch kostenlos angeboten, ohne dass die Grippeimpfung gemacht wird.

Trinkgelder

Trinkgelder sind über den Bereichsverantwortlichen an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Verwaltung führt darüber Buch und verteilt sie im Januar des Folgejahres an alle Mitarbeitende (nach einem speziellen Verteilschlüssel).

Geschenk zur Pensionierung

Mitarbeitende, die austreten in Folge Erreichung des ordentlichen Pensionsalters oder die vorzeitig in Pen-sion gehen, werden am Personalabend mit einem Geschenk und den besten Wünschen für den kommenden Lebensabschnitt verabschiedet.

Geburtstagsgeschenk

Mitarbeitende erhalten zu ihrem Geburtstag ein Geschenk.

Spontanprämie

Die Spontanprämie wird im Wesentlichen nach den folgenden Kriterien ausgerichtet:

  • Mit Spontanprämien kann auf einmalige besondere Leistungen oder Engagements sofort reagiert werden.

Leistungsprämie

Die Leistungsprämie wird im Wesentlichen nach den folgenden Kriterien ausgerichtet:

  • Die Ausrichtung einer Leistungsprämie setzt eine korrekte, erstellte Personalbeurteilung mit einer Gesamtbeurteilung ++ oder + voraus.

Vermittlungsprämie

Eine Prämie wird allen Mitarbeitenden des CADONAU ausgerichtet, die eine neue Person im Pflegebereich vermitteln. Die Ausrichtung der Prämie erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Du bist als vermittelnde Mitarbeitende in der Bewerbung namentlich erwähnt.
  • Mit einem neuen Mitarbeitenden konnte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen werden und die – Probezeit von 3 Monaten ist abgelaufen.
  • Der Beschäftigungsgrad beträgt mindestens 60%.
  • Die Minimalprämie beträgt CHF 500.— und wird bei einem Beschäftigungsgrad von 60% ausgerichtet.
  • Die Maximalprämie beträgt CHF 1‘000.— und wird bei einem Beschäftigungsgrad von 70%-100% ausgerichtet.

Innovation

Ein gute Idee, resp. ein guter Vorschlag wird im CADONAU belohnt.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung geniesst im CADONAU einen hohen Stellenwert.

Dazu nehmen unsere Mitarbeitenden im Film Stellung.

 

Verpflegung

Die Cafeteria im CADONAU bietet dir täglich eine gute und kostengünstige Verpflegungs- und Getränkeauswahl. Mitarbeitende kommen in den Genuss von Sonderkonditionen und bezahlen z. B. für einen Tagesteller inkl. Menusalat CHF 9.00, statt den regulären CHF 16.00. Ausserdem können Mitarbeitende rund um die Uhr kostenlos gekühltes Wasser (still, medium, sprudelnd) beziehen und bezahlen für einen Café nur CHF 2.20, statt den regulären CHF 3.70

Verpflegung für Lernende, Praktikanten, Schnupperlernende

Das CADONAU ist daran interessiert, dass die Personen der genannten Kategorien, die nur einen Lehrlingslohn oder gar kein Einkommen haben, sich dennoch gesund ernähren. Aus diesem Grund werden die Mahlzeiten für diese Personen vergünstigt.

Apotheke

In unserer hauseigenen Apotheke erhältst du auf alle Medikamente und Pflegeprodukte 10% Rabatt.

Bus

Mitarbeitende können den CADONAU-Bus mieten. Die erste Stunde kostet CHF 60.00 (inkl. Benzin/Diesel und Versicherungen), jede weitere Stunde wird mit CHF 15.00 verrechnet.

Fitnessraum

Alle Mitarbeitenden können den Fitnessraum kostenlos benutzen.

CADHOM
CADONAU ist Mitglied von CADHOM.Mitarbeitende profitieren von vielen zusätzlichen Rabatten (z.B. Mercedes 20%).